Welcome U.S. Data Privacy Framework

Die Europäische Kommission hat dem Nachfolger des „Privacy Shields“ nun ein angemessenes Schutzniveau attestiert. Mit dem neuen Angemessenheitsbeschluss können ab sofort personenbezogene Daten aus der EU an die USA wieder fließen, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, sofern die Organisation, an die sie übermittelt werden, auch unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist. Dies müssen Unternehmen in der EU vorab prüfen.

Besteht für Betroffene und Datenexporteure jetzt erst einmal Rechtssicherheit?

Ja, zumindest teilweise. Inwieweit Sie als Unternehmen davon provitieren können, und wo die Stolperfallen liegen erklären Ihnen gerne unsere Spezialisten. Der neue Angemessenheitsbeschluss stellt nämlich keineswegs einen Freibrief für sämtlicher Datenübetragungen dar.

Die Spezialisten von Network Partners haben für Sie die richtige Strategie. Wir analysieren für Sie Ihr Verzeichnis der Verarbeitungen, ergänzen dieses und geben Ihnen Handlungsempfehlungen an die Hand um Ihre Datenverarbeitungen rechtssicher gestalten zu können.

Rund um die Themen IT Sicherheit und Datenschutz stehen Ihnen unsere Expertenteams zur Verfügung.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, per Telefon oder über unser Kontaktformular.

Pressemitteilung BFDI

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